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Der Rechtsschutz

Der Rechtsschutz betrifft jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland und ist ein verankertes Recht im Grundgesetz. Jeder Bürger ist durch das Gesetz geschützt und kann im Zweifelsfall durch ein unabhängiges Gericht zu seinem Recht kommen. Der Rechtsschutz ist Teil des Rechtstaates und nur minimal eingeschränkt.

Oftmals wird das Wort "Rechtsschutz" in der Versicherungswirtschaft auch für die Bezeichnung der Rechtsschutzversicherung verwendet. Die Rechtsschutzversicherung oder auch Rechtsschutz versichert den Angeklagten gegen alle Kosten, die durch den Prozess entstehen. Sollten Sie also beispielsweise auf Grund eines Vergehens im Straßenverkehr angeklagt sein, dann werden zum Beispiel die Kosten für einen Sachverständigen und für den Anwalt übernommen. Gerade im Verkehrsrecht ist ein Anwalt oft unumgänglich. Deshalb sollten gerade Verkehrsteilnehmer eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Allerdings ist der Rechtsschutz keine Narrenfreiheit. Bußgelder und Geldstrafen werden von so einer Versicherung natürlich nicht übernommen und müssen weiterhin aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Des Weiteren sollte vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darauf geachtet werden, ob eine Selbstbeteiligung mit eingeschlossen ist. Diese kann nämlich oft gegen einen kleinen Aufpreis entfernt werden. Auch eine Rechtsberatung sollte mit abgesichert werden. Schließlich möchte man nicht für jede kleine Beratung am Telefon zur Kasse gebeten werden. Einige Versicherer haben auch eine eigene Beratungsnummer, die für Versicherte im Rechtsschutz kostenlos ist.

 

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  1. Eingetragen am: 06-07-2008 | Schlagworte: insassenunfallversicherung, , versicherungsmakler | Benutzer: freund1

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