Bei einem Darlehen, handelt es sich um ein schuldrechtlichen Vertrag, bei dem, für einen Zeitraum, meist Geld, überlassen wird. Das Darlehen ist heutzutage eines der wichtigsten Kreditgeschäfte. Hierbei unterscheidet man von einem Sachdarlehen und einem Gelddarlehen. Das Gelddarlehen kann zinslos oder verzinslich sein. Bei diesem Darlehen wird ein, vorher festgelegter Geldbetrag, überlassen, der nach Ablauf zurückerstattet werden muss.
Bei dem Sachdarlehen, werden vertretbare Sachen, zeitweilig überlassen. Bei Fälligkeit, muss der Darlehensnehmer ein Entgelt zahlen und Sachen von gleicher Güte, Menge und Art. Den Vertrag kann der Darlehensnehmer und auch der Darlehensgeber, jederzeit kündigen. Der Nenn- bzw. Nominalbetrag, gibt die Darlehenshöhe an, welche nicht zwangsläufig mit dem Auszahlungsbetrag übereinstimmt. Dabei ist entscheidend, ob eine 100prozentige Auszahlung, zwischen dem Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart wurde. Dem Darlehen wird dann noch eine anfallende Darlehensgebühr zugerechnet und wird ebenfalls verzinst.
Wer einen Darlehensvertrag vorzeitig kündigt, hat keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Gebühren. Ein Darlehen wird sehr oft für eine Finanzierung einer Immobilie genommen. Bei einem Darlehensvertrag, müssen die Namen der Vertragspartner eingetragen werden. Darüber hinaus wird der Betrag und auch die Zinsen festgelegt. Es wird festgehalten, wie lange der Vertrag laufen wird und welche Sicherheiten von dem Antragsteller gestellt werden.
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