Beschreibung: Die Mietminderung ist eine wirkungsvolles Instrument um den Vermieter von der Notwendigkeit überfälliger Reparaturen zu überzeugen. Wie hoch die Kürzung ausfallen darf, ist abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung. Wenn sich die Wohnräume im Winter aufgrund einer defekten Heizung nur auf maximal 18 Grad erwärmen lassen, darf die Bruttomiete um 5% gemindert werden. Bei einem Totalausfall der Heizung sind bis zu 75% möglich.
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Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=HCxhHlj4PBw
User: picard2210