Beschreibung: Arbeitnehmer haben nach einer Kündigung unter Umständen einen Abfindungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber. Bei betriebsbedingten Kündigungen bieten die Arbeitgeber häufig auf freiwilliger Basis einen Abfindung an, wenn die Arbeitnehmer die Entlassung akzeptieren und auf Rechtsmittel wie die Kündigungsschutzklage verzichten. Im Allgemeinen werden für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit die Hälfte eines Monatseinkommens als Abfindung gezahlt.
Rubriken: abfindungsanspruch abfindung kuendigung kuendigungsschutzklage abfindungshoehe
arbeitsrecht youtube video
Weitere relevante Bookmarks:
Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=hJe4FU67YrE
User: picard2210